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âDer Quiz-Championâ kehrt am 8. August ins ZDF zurück
Nach zwei Frühjahrsausgaben zeigt das ZDF im Sommer eine neue Folge von âDer Quiz-Championâ. Wie T-Online berichtet, führt Johannes B. Kerner am Samstag, 8. August, um 20.15 Uhr durch die reguläre Ausgabe.
Die Kandidaten müssen sich in den Kategorien Sport, Literatur & Sprache, Zeitgeschehen, Erdkunde sowie Film & Fernsehen beweisen. In jeder Sendung treten sie gegen fünf prominente Experten an und müssen zunächst eine Schnellraterunde bestehen.
Für die nächste Ausgabe sind die Ex-Profischwimmerin Franziska van Almsick für die Kategorie Sport, Schauspieler und Autor Axel Milberg für Literatur & Sprache, Moderatorin Pinar Atalay für Zeitgeschehen, Entertainer Wigald Boning für Erdkunde sowie Komiker und Regisseur Michael âBullyâ Herbig für Film & Fernsehen eingeladen.
Nur wer alle fünf Duelle gewinnt, erreicht das Finale. Sollten mehrere Kandidaten diese Hürde nehmen, entscheidet eine Finalrunde über den Sieger. Seit 2012 gehört die Show zum Quiz-Repertoire des ZDF; zunächst moderierte Jörg Pilawa, seit 2013 führt Johannes B. Kerner durch die Sendung, in der um eine sechsstellige Gewinnsumme gespielt wird.
Im Jahr 2025 zeigte das ZDF sieben Ausgaben, darunter vier Specials. Sonderausgaben in Form eines Jahresrückblicks oder eines Bundesländer-Specials wurden für die aktuelle Folge nicht angekündigt.
Zusammenfassung: Die nächste reguläre Ausgabe von âDer Quiz-Championâ läuft am Samstag, 8. August, um 20.15 Uhr im ZDF. Als Experten treten Franziska van Almsick, Axel Milberg, Pinar Atalay, Wigald Boning und Michael âBullyâ Herbig an.
Quelle: T-Online
BGH stärkt Persönlichkeitsrechte von Promi-Kindern
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte eines Promi-Kindes gegenüber identifizierender Berichterstattung gestärkt. Wie Legal Tribune Online berichtet, darf der Name eines Kindes nicht in Verbindung mit einer privaten Party veröffentlicht werden, wenn dadurch eine Identifizierung über den Namen, das Alter und die Eigenschaft als Sohn eines bekannten Vaters möglich wird.
Im Mittelpunkt stand eine Sommernacht Ende Juni 2019 in einem Villenviertel einer deutschen Großstadt. Im Haus eines bekannten Medienunternehmers feierte dessen Sohn eine Party zu seinem 16. Geburtstag. Nach den Angaben des Berichts waren bis zu 300 Personen vor Ort, obwohl nur 80 Gäste eingeladen gewesen sein sollen. Wegen Ruhestörung und eines Vorfalls mit einem Türsteher musste die Polizei mehrfach anrücken.
Die Bild-Zeitung berichtete am folgenden Tag über die Ereignisse und nannte dabei den ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen des Vaters sowie den Namen und das Alter des damals minderjährigen Sohnes. Gegen diese identifizierende Berichterstattung verlangte der Sohn Unterlassung.
Das Landgericht Hamburg hatte der Klage zunächst mit Urteil vom 19.06.2020, Az. 324 O 514/19, stattgegeben. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied dagegen am 23.05.2025, Az. 7 U 36/20, zugunsten der Bild-Zeitung. Der Kläger legte anschließend Revision beim Bundesgerichtshof ein.
Der VI. Senat des BGH entschied mit Urteil vom 21.07.26, Az. VI ZR 214/25, dass dem Sohn ein Anspruch auf Unterlassung zusteht. Die Richter sahen durch die Berichterstattung über die private Feier sowie durch die Nennung von Vor- und Nachnamen, Alter und Abstammung das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt.
Nach Auffassung des BGH handelt es sich bei einer privaten Geburtstagsfeier mit einer großen Anzahl an Gästen in einem Wohnhaus um eine private Angelegenheit. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass sich einige Vorgänge vor dem Haus abgespielt hatten.
Eine sogenannte Selbstöffnung verneinte der Bundesgerichtshof ebenfalls. Das Oberlandesgericht habe nicht festgestellt, dass der damals Minderjährige öffentlich zur Teilnahme an seiner Geburtstagsfeier eingeladen und dadurch seine persönlichen Daten selbst öffentlich gemacht habe.
Auch eine frühere Geburtsanzeige des Vaters begründete nach Ansicht des BGH keine Selbstöffnung. Solche Angaben wären nur dann relevant, wenn sie zum Zeitpunkt der Berichterstattung in der Öffentlichkeit weiterhin präsent gewesen wären. Außerdem habe das Berufungsgericht festgestellt, dass die Eltern den Kläger weitgehend von der Öffentlichkeit ferngehalten hätten und der Kläger selbst in der Vergangenheit nicht die Öffentlichkeit gesucht habe.
Der BGH berücksichtigte zudem, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Berichterstattung minderjährig war. Kinder seien besonders schutzwürdig, weil sie sich erst zu eigenverantwortlichen Personen entwickeln müssten. Eine Beeinträchtigung könne bereits dann vorliegen, wenn persönliche Informationen verbreitet würden und dies dazu führen könne, dass dem Kind künftig nicht unbefangen begegnet werde oder es besonderen Verhaltenserwartungen ausgesetzt sei.
Die Berichterstattung über Polizeieinsätze, Ruhestörungen und körperliche Auseinandersetzungen zwischen einem Türsteher und nicht geladenen Personen sei geeignet gewesen, Vorbehalte gegenüber dem Kind zu schüren und ablehnende Reaktionen Dritter hervorzurufen.
Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit musste nach dem Urteil hinter dem Schutzinteresse des Kindes zurücktreten. Der Kläger sei weder eine politische noch eine sonstige im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende Person. Eine Leitbild- oder Kontrastfunktion wie bei einer prominenten Person komme ihm nicht zu.
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Oberlandesgerichts auf. Die Wiederholungsgefahr bestehe trotz der inzwischen eingetretenen Volljährigkeit fort, weil bereits der Eingriff in die Privatsphäre die identifizierende Berichterstattung rechtswidrig mache.
Zusammenfassung: Der BGH untersagt die identifizierende Berichterstattung über die private Party eines damals minderjährigen Promi-Sohnes. Der Status des Vaters begründet nach dem Urteil kein berechtigtes und erhebliches Interesse an der Veröffentlichung von Namen und Alter des Kindes.
Quelle: Legal Tribune Online
WEB.DE thematisiert Kinder berühmter Eltern
WEB.DE widmet sich dem Thema von Kindern prominenter Eltern, die sich aus deren Schatten herausarbeiten. Im Mittelpunkt steht die Bezeichnung âNepo-Babyâ, die vom Begriff âNepotismusâ abstammt und auf Deutsch âVetternwirtschaftâ bedeutet.
Damit verbindet der Beitrag die Frage, ob manche Prominente ihren Erfolg ausschließlich ihren berühmten Eltern verdanken. Die Meldung ordnet das Thema im Bereich Unterhaltung, Stars und Prominente ein.
Weitere konkrete Angaben zu einzelnen Personen oder deren beruflichen Wegen enthält der vorliegende Quelltext nicht.
Zusammenfassung: Der Beitrag befasst sich mit dem Begriff âNepo-Babyâ und der Frage nach dem Einfluss berühmter Eltern auf den Erfolg ihrer Kinder.
Quelle: WEB.DE
Roy-Black-Sohn plant Neustart in Emden
Der Sohn der Schlager-Legende Roy Black soll nach Ostfriesland ziehen. Laut OZ online berichtet die Bild-Zeitung, dass Torsten Höllerich Südamerika hinter sich lassen und in Emden einen Neustart wagen will.
Weitere Einzelheiten zu den Gründen für den geplanten Umzug oder zu einem konkreten Zeitpunkt nennt der vorliegende Quelltext nicht. Fest steht nach der Meldung lediglich, dass Emden das neue Ziel des Sohnes von Roy Black sein soll.
Zusammenfassung: Torsten Höllerich, der Sohn von Roy Black, will laut dem von OZ online aufgegriffenen Bericht Südamerika verlassen und nach Emden ziehen.
Quelle: OZ online
Remus-Night 2026 auf Mallorca versammelt prominente Gäste
Bei der Remus Lifestyle Night im Hilton Mallorca Galatzo trafen sich Stars aus TV, Film und Gesellschaft. BUNTE.de berichtet von einem glamourösen Abend, an dem die Gäste gut gelaunt auf dem roten Teppich posierten.
Zu den im Beitrag genannten Gästen gehören Priscilla Presley, Frauke Ludowig und Daniela Katzenberger. Die Bildergalerie zeigt laut BUNTE.de die schönsten Aufnahmen des Promi-Events auf Mallorca.
Im Mittelpunkt standen der rote Teppich und die Auftritte der anwesenden Stars. Der Beitrag ist als Bildergalerie zur Remus-Night 2026 angelegt.
Zusammenfassung: Die Remus Lifestyle Night 2026 fand im Hilton Mallorca Galatzo statt. Priscilla Presley, Frauke Ludowig und Daniela Katzenberger gehören zu den genannten Gästen.
Quelle: BUNTE.de
âAlles was zähltâ: Jubiläumswoche angekündigt
Fernsehserien.de kündigt eine große Jubiläumswoche zur Serie âAlles was zähltâ an. Zum Programm gehören laut dem Beitrag außerdem ein Promi-Gaststar und ein Gewinnspiel.
Weitere Informationen zu dem Gaststar, dem Ablauf der Jubiläumswoche oder den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Meldung beschränkt sich auf den Hinweis auf das Jubiläum und die angekündigten Programmpunkte.
Zusammenfassung: âAlles was zähltâ steht im Mittelpunkt einer großen Jubiläumswoche mit einem Promi-Gaststar und einem Gewinnspiel.
Quelle: fernsehserien.de
Quellen:
- "Der Quiz-Champion": Diese Gäste treten in der nächsten Sendung als Experten an
- Bild verliert am BGH: Promi-Kind darf anonym bleiben
- Diese Kinder arbeiteten sich aus dem Schatten ihrer Promi-Eltern
- Promi: Sohn von Schlager-Star Roy Black zieht nach Emden
- Remus-Night 2026: Das sind die schönsten Bilder vom Promi-Event auf Mallorca
- 20 Jahre âAlles was zähltâ: Große Jubiläumswoche, Promi-Gaststar und Gewinnspiel














