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Wiener Promi-Anwalt Manfred Ainedter wegen übler Nachrede verurteilt
Der bekannte Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter, der in seiner Karriere unter anderem Karl-Heinz Grasser, Hermann Gerharter, Bernhard Kohl und Rainhard Fendrich vor Gericht verteidigt hat, ist am Montag am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede verurteilt worden. Über Ainedter wurde eine Geldstrafe von 9.880 Euro verhängt, die sich aus 40 Tagessätzen zu je 247 Euro zusammensetzt.
Die Verurteilung erfolgte, nachdem der Ehemann der Buwog-Richterin Ainedter wegen einer Behauptung in einem Interview mit der "Krone" geklagt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Ainedter volle Berufung angemeldet hat.
Person | Vergehen | Strafe | Gericht | Datum |
---|---|---|---|---|
Manfred Ainedter | Üble Nachrede | 9.880 Euro (40 Tagessätze à 247 Euro) | Wiener Landesgericht | Montag (konkretes Datum nicht genannt) |
Quelle: Der Standard
Über Ainedter wurde eine Geldstrafe von 9.880 Euro (40 Tagessätze à 247 Euro) verhängt. (Der Standard)
- Manfred Ainedter ist ein prominenter Wiener Anwalt.
- Er wurde wegen übler Nachrede verurteilt.
- Die Strafe beträgt 9.880 Euro.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.
Infobox: Manfred Ainedter, bekannt als Verteidiger prominenter Persönlichkeiten, wurde am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe von 9.880 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Der Standard, Kronen Zeitung)
Weitere Vorfälle: Messerattacken in Wien
In Wien ist es zu mehreren Messerattacken gekommen. Ein 24-Jähriger schleppte sich nach einer Attacke in die Polizeistation. Zwei Syrer wurden vorläufig festgenommen. Die genauen Hintergründe der Vorfälle wurden in der Quelle nicht weiter ausgeführt.
Quelle: Kronen Zeitung
- Mehrere Messerattacken in Wien.
- Ein 24-Jähriger suchte verletzt die Polizei auf.
- Zwei Syrer wurden vorläufig festgenommen.
Infobox: In Wien kam es zu mehreren Messerattacken, bei denen ein 24-Jähriger verletzt wurde. Zwei Syrer wurden vorläufig festgenommen. (Kronen Zeitung)
Quellen: