Sterbehilfe oder Mordverdacht Der Fall des steirischen Promi-Winzers und das Millionen-Erbe

Sterbehilfe oder Mordverdacht Der Fall des steirischen Promi-Winzers und das Millionen-Erbe

Autor: Mein Star Redaktion

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Kategorie: Neuigkeiten

Zusammenfassung: Ein steirischer Promi-Winzer steht im Verdacht, seine wohlhabende Lebensgefährtin getötet zu haben; die Ermittlungen klären, ob es Mord oder Sterbehilfe war.

Sterbehilfe oder Mord? Der Fall um den steirischen Promi-Winzer

Im Zentrum eines aufsehenerregenden Kriminalfalls steht ein 57-jähriger steirischer Promi-Winzer, der seit dem 15. Juli in der Justizanstalt St. Pölten in Untersuchungshaft sitzt. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten und das Landeskriminalamt Niederösterreich ermitteln gegen ihn wegen des Verdachts, seine 71-jährige Lebensgefährtin, eine wohlhabende Pensionistin mit einem Vermögen von zehn bis zwölf Millionen Euro, getötet zu haben. Die Ermittlungen wurden durch Hinweise von Pflegebetreuern und der Tochter der Verstorbenen ausgelöst, nachdem die Frau im März 2025 unter verdächtigen Umständen verstorben war. (Quelle: Kurier)

Die Beziehung zwischen der 71-Jährigen und dem Winzer begann vor fast zehn Jahren über die gemeinsame Leidenschaft zum Reitsport. Nach der Trennung von ihrem Ehemann hatte die Frau dem Winzer bereits einen Teil ihres Vermögens, darunter ein Anwesen in Niederösterreich, überschrieben. Das Verhältnis zur Tochter war zu dieser Zeit stark zerrüttet, weshalb die Tochter im Testament nicht mehr berücksichtigt wurde. Nach einem Schlaganfall war die Frau halbseitig gelähmt und auf Pflege angewiesen. Ende 2024 entschied sie sich, eine Sterbeverfügung zu treffen, die es schwer oder unheilbar Kranken in Österreich erlaubt, Beihilfe zum Suizid in Anspruch zu nehmen. Der Winzer war dadurch berechtigt, das tödliche Medikament aus der Apotheke zu besorgen. (Quelle: Kurier)

Angehörige berichten jedoch, dass sich die Situation Anfang 2025 geändert habe: Die Pensionistin habe sich mit ihrer Tochter ausgesöhnt und sei nicht mehr sterbewillig gewesen. Umso überraschender kam ihr Tod im März 2025. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Winzer die letale Dosis als vermeintlichen Magenschoner verabreicht haben könnte. Verteidiger Michael Dohr betont, dies sei aus Pietätsgründen geschehen:

„Niemand stellt einer Sterbenden die Tabletten hin und sagt, da ist das Gift“,
so Dohr. (Quelle: Kurier)

Kurz vor dem Tod der Frau wurde das Testament neu aufgesetzt, blieb jedoch laut Anwalt Dohr inhaltlich identisch mit dem von 2022: In beiden Versionen ist der Winzer Alleinerbe, die Tochter bleibt ausgeschlossen. Die finanzielle Schieflage des Winzers ist ein weiteres Indiz für die Ermittler: Er hatte bereits versucht, die auf ihn überschriebenen Immobilien zu verkaufen, obwohl ein lebenslanges Wohnrecht für die Verstorbene bestand. Dohr verteidigt seinen Mandanten:

„Es war sein gutes Recht, etwas zu verkaufen. Denn er hat schon 2022 einen Großteil des Besitzes von der Frau geschenkt bekommen.“
(Quelle: Kurier)

Vermögen der Verstorbenen 10–12 Millionen Euro
Alter der Verstorbenen 71 Jahre
Alter des Winzers 57 Jahre
Datum der Festnahme 15. Juli
Todeszeitpunkt März 2025
  • Die 71-Jährige war nach einem Schlaganfall pflegebedürftig.
  • Der Winzer war laut Testament Alleinerbe.
  • Das tödliche Medikament war Pentobarbital Natrium.
  • Die Sterbeverfügung wurde von zwei Ärzten bestätigt.

Infobox: Die Ermittlungen konzentrieren sich auf die Frage, ob der Winzer aus finanziellen Motiven handelte oder ob tatsächlich eine Sterbehilfe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vorlag. Die Testamentssituation und die finanzielle Lage des Winzers stehen dabei im Fokus. (Quelle: Kurier)

Stellungnahme des Anwalts und weitere Entwicklungen

Auch gegenüber OE24 äußerte sich der Verteidiger Michael Dohr und wies sämtliche Vorwürfe zurück. Er betonte, dass sein Mandant „die Welt nicht mehr versteht“ und kein Motiv für einen Mord habe, da er bereits 2022 als Alleinerbe eingesetzt und mit allen Immobilien und Vermögenswerten beschenkt worden sei. Die 71-Jährige habe nach ihrem Schlaganfall im Februar 2025 einen Sterbewillen geäußert, der von zwei Ärzten bestätigt wurde. Zwei Wochen nach der Bestätigung sei sie nach Einnahme des Mittels Natrium Pentobarbital in Böheimkirchen verstorben. (Quelle: OE24)

Dohr räumt ein, dass der Winzer das Mittel bereitgestellt habe, betont jedoch, dass er bei der Einnahme nicht geholfen habe, da dies nicht erlaubt sei. Problematisch sei ein Tonband, das der Pfleger der 71-Jährigen vorgelegt habe, auf dem die Frau angeblich äußert, nicht mehr sterben zu wollen. Dohr hält dagegen:

„Die Frau kannte diesen Pfleger ja gar nicht, vor einem Fremden gibt man das nicht zu.“
(Quelle: OE24)

Für die kommende Woche ist eine weitere Einvernahme des Winzers geplant. Dohr fordert zudem eine Überarbeitung des Sterbeverfügungsgesetzes, da Angehörige, die beim Suizid helfen, oft auch im Testament bedacht werden und dadurch schnell in Verdacht geraten könnten. (Quelle: OE24)

  • Der Winzer sitzt seit dem 15. Juli in Untersuchungshaft.
  • Das Mittel Pentobarbital Natrium wurde in der Schweiz und in Österreich für Freitod verwendet.
  • Die Sterbeverfügung wurde gesetzeskonform von zwei Ärzten bestätigt.
  • Ein Tonband mit einer gegenteiligen Aussage der Verstorbenen sorgt für Diskussionen.

Infobox: Die Verteidigung sieht kein Mordmotiv, da der Winzer bereits Alleinerbe war. Die Rolle des Pflegers und die Aussage der Verstorbenen auf Tonband stehen im Mittelpunkt der weiteren Ermittlungen. Die Debatte um das Sterbeverfügungsgesetz wird durch diesen Fall neu entfacht. (Quelle: OE24)

Quellen: