Nach Razzia bei Promi: Was Jäger mit Waffen machen dürfen – und was nicht
Nach einer Razzia bei dem prominenten Linzer Meinungsforscher und Jäger Werner Beutelmeyer (66) wegen des Vorwurfs des unerlaubten Waffengebrauchs, stellt sich die Frage, wie die konkrete Rechtslage ist. Am Donnerstag um 6 Uhr früh standen sieben Polizisten einer Sondereinheit auf seinem landwirtschaftlichen Anwesen in Linz-Urfahr, beschlagnahmten 14 Gewehre sowie fünf Faustfeuerwaffen und verhängten ein Waffenverbot.
Beutelmeyer wird vorgeworfen, auf seinem nicht eingezäunten Grundstück Schießübungen durchgeführt und dadurch Passanten gefährdet zu haben. Zudem soll er seinen beiden minderjährigen Söhnen Zugang zu den Waffen gewährt haben, während die Schlüssel zu den Waffenkästen nicht ordnungsgemäß verwahrt waren. Dies führte zu einer Anzeige wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit.
„Grundsätzlich darf ein Jäger auf seiner eigenen Jagd – das ist hier der Fall – Zielübungen machen, um seine Gewehre einzuschießen. Dabei muss der Kugelfang passen und man muss nötigenfalls eine Straße oder einen Weg sicherheitshalber absperren.“ – Christopher Böck, Geschäftsführer des OÖ Landesjagdverbands
Die Rechtslage ist klar: Ein Jäger darf auf seinem eigenen Grundstück Schießübungen durchführen, solange die Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Wenn der ältere Sohn bereits einen Jagdschein hat, darf er im Beisein eines Erwachsenen schießen. Der 15-Jährige hingegen darf nur auf einem behördlich genehmigten Schießplatz schießen. Ein weiterer kritischer Punkt ist die Verwahrung der Schlüssel zu den Waffenschränken, die entweder versperrt oder versteckt sein müssen.
Bleiben die Zweifel an seiner Verlässlichkeit bestehen, könnte Beutelmeyer seine Jagdkarte verlieren. Er selbst sieht sich als Zielscheibe eines Nachbarschaftskriegs.
Zusammenfassung: Werner Beutelmeyer steht nach einer Razzia wegen unerlaubten Waffengebrauchs unter Druck. Die Rechtslage erlaubt Jägern Schießübungen auf eigenem Grund, jedoch müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen beachtet werden. Bei Verstößen könnte ihm die Jagdkarte entzogen werden.
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