Melanie Müller rechtskräftig verurteilt: Urteil wegen Hitlergruß und Drogenbesitz

Melanie Müller rechtskräftig verurteilt: Urteil wegen Hitlergruß und Drogenbesitz

Autor: Mein Star Redaktion

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Kategorie: Neuigkeiten

Zusammenfassung: Melanie Müller wurde rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt und zahlt 3.500 Euro, nachdem sie die Revision nicht weiterverfolgt hat. Sie begründete dies mit dem Druck auf ihre Familie.

Urteil gegen Melanie Müller wegen Hitlergruß rechtskräftig

Die Schlagersängerin Melanie Müller ist rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt worden. Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte, dass die eingelegte Revision als unzulässig verworfen wurde, da sie nicht fristgerecht begründet wurde. Müller hatte zuvor auf ihrer Instagram-Seite erklärt, dass sie sich nach „sehr reiflicher Überlegung“ entschieden habe, die Revision nicht weiter zu verfolgen.

„Der Druck, der in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde, war zu groß“, so Müller in ihrem Statement.

Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitzes in zweiter Instanz verurteilt. Die Gesamtstrafe beträgt 70 Tagessätze à 50 Euro, was insgesamt 3.500 Euro ausmacht.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig eine deutlich höhere Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (insgesamt 80.000 Euro) verhängt. In der zweiten Instanz wurde die Höhe der Tagessätze jedoch gesenkt, da das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers als deutlich geringer einstufte.

Melanie Müller wies die Vorwürfe in beiden Prozessen über ihren Verteidiger zurück. Sie argumentierte, dass die Handbewegung eine anheizende Geste für das Publikum gewesen sei und sie diese bereits bei vielen Konzerten gemacht habe. Zudem betonte sie, dass sie keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil gegen Melanie Müller rechtskräftig ist und sie sich entschieden hat, die Revision nicht weiter zu verfolgen, um den Druck von ihrer Familie zu nehmen. Die Strafe beläuft sich auf 3.500 Euro, nachdem die ursprüngliche Strafe in der ersten Instanz deutlich höher war.

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