Urteil gegen Melanie Müller rechtskräftig
Die Schlagersängerin Melanie Müller wurde rechtskräftig wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Ein Sprecher des Landgerichts Leipzig bestätigte, dass die eingelegte Revision als unzulässig verworfen wurde, da sie nicht fristgerecht begründet wurde. Müller hatte zuvor auf ihrer Instagram-Seite erklärt, dass sie sich nach „sehr reiflicher Überlegung“ entschieden habe, die Revision nicht weiter zu verfolgen.
„Der Druck, der in den vergangenen Monaten auf meine Familie und insbesondere auf meine Kinder ausgeübt wurde, war zu groß“, so Müller in ihrem Statement.
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Das Landgericht Leipzig hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin Mitte Januar wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Drogenbesitz in zweiter Instanz verurteilt. Die Gesamtstrafe beträgt 70 Tagessätze à 50 Euro, was insgesamt 3.500 Euro ausmacht.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Leipzig eine deutlich höhere Strafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro (insgesamt 80.000 Euro) verhängt. In der zweiten Instanz wurde die Höhe der Tagessätze jedoch gesenkt, da das Landgericht die aktuellen Einkünfte Müllers als deutlich geringer einstufte.
Vorwürfe und Verteidigung
Melanie Müller hat die Vorwürfe in beiden Prozessen über ihren Verteidiger zurückgewiesen. Sie argumentierte, dass die Handbewegung, die als Hitlergruß interpretiert wurde, lediglich eine anheizende Geste für das Publikum gewesen sei. Diese Geste habe sie bereits bei vielen Konzerten gemacht, insbesondere zu dem Schlachtruf: „Zicke Zacke, Zicke Zacke, hoi, hoi, hoi“. Müller betonte zudem, dass sie keine rechte Gesinnung habe und unpolitisch sei.
Die Vorsitzende des Landgerichts Leipzig, Karen Aust, erklärte, dass Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt habe. Diese Entscheidung wurde als gerechtfertigt angesehen, da die Angeklagte sich durch das Publikum hinreißen ließ, den rechten Arm nach oben zu strecken.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Urteil gegen Melanie Müller rechtskräftig ist und sie sich von jeglicher extremistischer Ideologie distanziert. Die Strafe wurde in der zweiten Instanz reduziert, jedoch bleibt die Verurteilung bestehen.
Wichtigste Erkenntnisse:
- Melanie Müller wurde wegen des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt.
- Die Gesamtstrafe beträgt 3.500 Euro.
- Die Revision wurde als unzulässig verworfen.
- Müller distanziert sich von extremistischen Ideologien.
Quellen:













