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    Grüne fordern Aufklärung: Früher Haftausgang für Grasser wirft Fragen nach Promi-Bonus auf

    19.08.2025 8 mal gelesen 0 Kommentare Vorlesen

    Grüne kritisieren Haftausgang von Karl-Heinz Grasser: Verdacht auf „Promi-Bonus“

    Der Haftausgang des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser sorgt für erhebliche Diskussionen. Grasser, der am 2. Juni 2025 seine vierjährige Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck angetreten hat, wurde bereits am letzten Juli-Wochenende – also weniger als acht Wochen nach Haftantritt – in einem Promilokal am Wörthersee gesichtet. Begleitet wurde er von seiner Ehefrau Fiona. Laut seinem Anwalt diente der genehmigte Haftausgang dem Besuch seiner betagten Eltern in Kärnten.

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    Die Grünen äußern starke Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Üblichkeit eines derart frühen Haftausgangs. Rechtsexperten der Partei betonen, dass ein Ausgang so kurz nach Haftantritt „sehr unüblich“ sei. Sicherheitssprecherin Agnes Prammer hat deshalb eine parlamentarische Anfrage an Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingebracht. Sie betont, dass die Möglichkeit eines Haftausgangs ein wichtiges Instrument für die Resozialisierung und den Erhalt familiärer Beziehungen sei, jedoch dürfe es keinen „Promi-Bonus“ geben, da sonst das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat untergraben werde.

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    Die Grünen fordern von der Justizministerin Aufklärung darüber, wie es zur Genehmigung des Haftausgangs gekommen ist und ob vergleichbare Ausgänge auch bei anderen Häftlingen in den ersten Wochen der Haft genehmigt werden. Prammer stellt klar: „Vor der Justiz müssen alle gleich sein.“ Darüber hinaus profitiert Grasser von einer jüngst erlassenen Möglichkeit: Der 56-Jährige könnte bereits in einigen Monaten die Fußfessel beantragen.

    Datum Ereignis Details
    2. Juni 2025 Haftantritt Karl-Heinz Grasser beginnt vierjährige Haftstrafe in Innsbruck
    Letztes Juli-Wochenende 2025 Haftausgang Genehmigter Ausgang, Besuch der Eltern in Kärnten, Sichtung am Wörthersee
    • Grüne stellen parlamentarische Anfrage wegen möglichem „Promi-Bonus“.
    • Fragen zur Gleichbehandlung aller Häftlinge im Justizsystem.
    • Möglichkeit für Grasser, in einigen Monaten Fußfessel zu beantragen.
    „Die Möglichkeit, einen Ausgang aus der Haft zu nehmen, ist ein wichtiges Instrument für die Resozialisierung und den Erhalt familiärer Beziehungen. Klar ist aber auch: Einen Promi-Bonus darf es nicht geben – sonst wird das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat untergraben.“ (Agnes Prammer, Die Grünen)

    Infobox:
    Karl-Heinz Grasser trat am 2. Juni 2025 seine vierjährige Haftstrafe an und erhielt bereits nach weniger als acht Wochen einen genehmigten Haftausgang. Die Grünen fordern Aufklärung über die Umstände und warnen vor einem möglichen „Promi-Bonus“. Grasser könnte in einigen Monaten die Fußfessel beantragen. (Quelle: Kronen Zeitung)

    Quellen:

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