Christina Block darf zwei ihrer Kinder weiterhin nicht sehen
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block hat vom dänischen Berufungsgericht in Viborg die Nachricht erhalten, dass ihr der Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern weiterhin untersagt bleibt. Dies ist eine Bestätigung des Urteils einer Vorinstanz in Sønderborg, die bereits vor einem halben Jahr entschieden hatte, dass Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht für die beiden Kinder hat.
In ihrer Stellungnahme äußerte sich Block erschüttert über das Urteil und erklärte: „Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen.“ Das Gericht hat Block nicht nur das Umgangsrecht entzogen, sondern auch die Möglichkeit, in anderer Form Kontakt zu ihren Kindern zu haben.
„Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander“, erklärte Block und kündigte an, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Block hat seit mehr als vier Jahren keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern, zu denen auch eine volljährige Tochter gehört. Sie bezeichnete die Situation als „unerträglich“ und hofft auf ein familienpsychologisches Gutachten, das die Lebenssituation ihrer Kinder beim Vater objektiv bewerten könnte.
Hensel, der Ex-Mann von Block, betonte, dass die Vorinstanz bereits entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen Stücken bei ihm leben wollten. Block plant, in die nächste Instanz zu gehen und gegebenenfalls den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzuschalten.
Der Prozess in Hamburg, in dem Block wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder angeklagt ist, wird am Donnerstag fortgesetzt. Block bestreitet die Vorwürfe und hat bereits ausführlich vor Gericht ausgesagt.
Zusammenfassung: Christina Block darf weiterhin keinen Kontakt zu ihren beiden minderjährigen Kindern haben, nachdem ein dänisches Berufungsgericht das Urteil einer Vorinstanz bestätigt hat. Block plant, gegen die Entscheidung vorzugehen und hofft auf ein familienpsychologisches Gutachten.
Quellen:
                            
                            
                        
                                












